Als Kreditversicherer empfehlen wir, sich das neue Gesetz genau anzusehen. Denn demnach bleibt nur überschuldeten Unternehmen bis zum 31. Dezember der Gang zum Amtsgericht erspart. Firmen, die ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können und zahlungsunfähig sind, müssen ab Oktober wieder Insolvenz anmelden.
So erhalten diejenigen Unternehmen, die Anfang des Jahres relativ gesund waren und sich dann infolge von Corona hoch verschulden mussten, noch einmal etwas mehr Zeit, um ihr Geschäft wieder auf eine sichere, marktreife Basis zu stellen. Für diejenigen Firmen aber, die nur aufgrund von Subventionen bis heute überleben konnten, wird es bald eng.
Es mag zunächst hart klingen, aber eine rechtzeitige Rückkehr zum alten Insolvenzgesetz ist aus marktwirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Die Insolvenzantragspflicht ist ein wichtiger Filter unserer Wirtschaft. Sie identifiziert diejenigen Unternehmen, die nicht mehr wettbewerbsfähig sind und angesichts schwindender Liquidität über kurz oder lang ein zu großes Zahlungsrisiko für ihre Lieferanten darstellen. Das Gesetz verhindert damit auch, dass Lieferanten Produkte herstellen beziehungsweise Dienstleistungen erbringen für Auftraggeber, die sie später
nicht bezahlen (können) - und dass sie so selbst in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
So steigen die wirtschaftlichen Unsicherheiten zum Ende des Corona-Jahres weiter an. Als Ihr Sparringspartner stehen wir selbstverständlich auch in dieser schwierigen Zeit an Ihrer Seite und versorgen Sie - außer mit Versicherungsschutz - zum Beispiel auch mit umfangreichen Insolvenz-Prognosen oder mit hilfreichen Tipps für Ihr Forderungsmanagement.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen unserer aktuellen Ausgabe der 360 Grad.News.
Ihr
Dr. Thomas Langen,
Senior Regional Director Deutschland, Mittel- und Osteuropa
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